Legal
Auftragsverarbeitungsvertrag
Auftragsverarbeiterbedingungen, die gelten, wenn Ihre Organisation personenbezogene Daten in InfiniDrive speichert.
Gültig ab 9. August 2026
1. Umfang und Rollen
Diese DPA ergänzt die Nutzungsbedingungen, wenn ein Kunde als Verantwortlicher für personenbezogene Daten in hochgeladenen Inhalten fungiert und InfiniDrive diese Daten im Namen des Kunden verarbeitet. Für Konto-, Rechnungs- und Sicherheitsdaten, die InfiniDrive für seinen eigenen Betrieb benötigt, bleibt InfiniDrive gemäß der Datenschutzrichtlinie ein unabhängiger Verantwortlicher.
2. Art und Zweck der Verarbeitung
Gegenstand ist die gehostete Dateispeicherung: Empfangen, Speichern, Versionieren, Teilen, Wiederherstellen und Löschen von Kundeninhalten für die Dauer des Vertrags. Zu den betroffenen Personen können Mitarbeiter des Kunden, Kunden und alle in hochgeladenen Dateien dargestellten Personen gehören. Die Kategorien decken alles ab, was der Kunde hochlädt – Kennungen, Kontaktdaten, Dokumente, Medien und Metadaten.
3. Dokumentierte Anweisungen
InfiniDrive verarbeitet Kundeninhalte nur auf der Grundlage dokumentierter Anweisungen, die in dieser Vereinbarung, in der Produktkonfiguration und in rechtmäßigen schriftlichen Anfragen zum Ausdruck kommen, es sei denn, geltendes Recht schreibt etwas anderes vor. In diesem Fall informiert InfiniDrive den Kunden, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner Weisungen und die Information seiner betroffenen Personen selbst verantwortlich.
4. Sicherheitsmaßnahmen
Das Personal mit Produktionszugang unterliegt der Schweigepflicht. Zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen gehören rollenbasierte Zugriffskontrolle, TLS 1.3-Transportverschlüsselung, RAID-gestützte Speicherredundanz, kontinuierliche Überwachung, überprüfte und versionierte Änderungen sowie ein dokumentierter Kontolöschungsprozess. Auf der Seite „Sicherheit“ werden die einzelnen Steuerelemente und ihre Grenzen ausführlich beschrieben.
5. Unterauftragsverarbeiter
Der Kunde erteilt eine allgemeine Berechtigung für die auf der Seite „Unterauftragsverarbeiter“ aufgeführten Unterauftragsverarbeiter. InfiniDrive erlegt jedem von ihnen Datenschutzpflichten auf und bleibt für deren Leistung verantwortlich. Wesentliche Änderungen an der Liste werden im Voraus veröffentlicht, soweit dies vernünftigerweise möglich ist; Kunden, die eine direkte Benachrichtigung benötigen, können diese über [email protected] anfordern.
6. Hilfe und Vorfallbenachrichtigung
Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung bietet InfiniDrive angemessene Unterstützung bei Anfragen betroffener Personen, Sicherheitsverpflichtungen und Folgenabschätzungen. Ein bestätigter Verstoß gegen den Schutz personenbezogener Daten, der Kundeninhalte betrifft, wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt, sobald ausreichende Fakten vorliegen.
7. Rückgabe und Löschung
Während der gesamten Vertragslaufzeit kann der Kunde Inhalte über das Produkt exportieren. Nach verifizierter Kündigung löscht InfiniDrive Kundeninhalte nach dem dokumentierten Löschvorgang, es sei denn, das Gesetz schreibt eine weitere Aufbewahrung vor. Aufzeichnungen, die InfiniDrive unabhängig kontrolliert (Abrechnung, Sicherheit), werden gemäß der Datenschutzrichtlinie behandelt.
8. Übertragungen und Prüfinformationen
Die Primärverarbeitung erfolgt in Europa. Wenn ein gelisteter Anbieter begrenzte Daten außerhalb des EWR verarbeiten darf, wird bei Bedarf ein anerkannter Übertragungsmechanismus angewendet. Auf begründete schriftliche Anfrage stellt InfiniDrive unter Wahrung der Vertraulichkeit und Verhältnismäßigkeit die Informationen bereit, die zum Nachweis der Einhaltung dieser DPA erforderlich sind.
9. Kontakt
Fragen zu dieser DPA und Anfragen für signierte Kopien richten Sie an [email protected].
